1. Die nachfolgenden Vertragsbedingungen gelten für alle vom IFTR angebotenen Veranstaltungen der Fort- und Weiterbildung.

Allgemeine Teilnahme- und Zahlungsbedingungen

2. Für alle Veranstaltungen ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Die verbindliche Anmeldung kann unter Verwendung des Anmeldeformulars per Brief, per Fax, per E-Mail oder über die Online-Anmeldung erfolgen. Anmeldungen werden durch das IFTR in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt.

3. Der Vertrag zwischen dem IFTR und der/dem Kundin/Kunden kommt zustande, indem das IFTR der/dem Kundin/Kunden eine schriftliche oder elektronische Eingangsbestätigung übersendet. Die/der Kundin/Kunde ist zwei Wochen an ihre/seine Anmeldung gebunden.

4. Die sich aus der Teilnahmebestätigung/Rechnung ergebenden Gebühren sind sechs Wochen vor der Veranstaltung zur Zahlung fällig.

Rücktrittsbedingungen

5. Nachdem der/dem Kundin/Kunden die Eingangsbestätigung zugegangen ist, kann sie/er bis spätestens acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei zurücktreten. Der Rücktritt hat in Schriftform zu erfolgen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit des Rücktritts ist der Eingang beim IFTR. Geht die Rücktrittserklärung spätestens an dem Tag zu, der 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung liegt, wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 40,00 Euro erhoben. Geht die Rücktrittserklärung spätestens an dem Tag zu, der 4 Woche vor Beginn der Veranstaltung liegt, ist der/die Teilnehmende verpflichtet, 25% der Seminargebühren (abzüglich der Kosten für Manuale und Unterrichtsmaterialien) zu zahlen. Geht die Rücktrittserklärung spätestens an dem Tag zu, der 1 Woche vor Beginn der Veranstaltung liegt, ist der/die Teilnehmende verpflichtet 50% der Seminargebühren (abzüglich der Kosten für Manuale und Unterrichtsmaterialien) zu zahlen. Bereits gezahlte Veranstaltungsentgelte werden entsprechend zurücker-stattet. Teilnehmende, deren Rücktrittserklärung später zugeht oder die zu den Veranstaltungen nicht oder teilweise nicht erscheinen, sind grundsätzlich zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet. Die Verpflichtung zur Zahlung des Entgelts trotz Nichtteilnahme entfällt, wenn von dem/der Teilnehmenden für die betreffende Veranstaltung ein Ersatzteilnehmer gemeldet wird, der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.

Teilnehmerzahl, Termin- und Programmänderungen

6. Das IFTR kann wegen mangelnder Beteiligung, Ausfall einer/s Referenten/Referentin oder anderen vom IFTR nicht zu vertretenden Gründen vom Vertrag zurücktreten, Termine verschieben oder sie mit anderen Veranstaltungen zusammen legen. Bei Absage der Veranstaltung werden bereits bezahlte Gebühren zurückerstattet. Weitere Ansprüche gegenüber dem IFTR sind ausgeschlossen.

7. Programm- und Terminänderungen von Veranstaltungen werden per E-Mail oder telefonisch bekannt gegeben. Sollte eine/ein Kundin/Kunde wegen einer Terminänderung durch das IFTR daran gehindert sein, die Veranstaltung zu besuchen, so kann sie/er gebührenfrei vom Vertrag zurücktreten.

8. Das IFTR haftet nicht für Unfälle und sonstige Schäden während der Vorträge und Seminare und auf dem Wege nach und von der Veranstaltungsstätte. Das IFTR übernimmt ferner keine Haftung für Dieb-stähle irgendwelcher Art. Die Haftung des IFTR, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

9. Material, welches der/dem Kundin/Kunden anlässlich der Veranstaltung zur Verfügung gestellt wird, darf ohne schriftliche Genehmigung des IFTR in keiner Weise vervielfältigt werden.

10. Zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses werden die relevanten Daten der/des Kundin/Kunden, wie auch der DozentInnen elektronisch verarbeitet, wobei die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgeset-zes eingehalten werden.