Das IFTR


Das Institut versteht sich als Mittler zwischen Wissenschaft und Praxis sowie als Einrichtung zur beruflichen Fortbildung. Es will eine Brücke zwischen den gesetzlich verankerten Zielen des Straf- und Maßregelvollzuges sowie der Bewährungshilfe einerseits und der Öffentlichkeit andererseits bilden, indem sie über Möglichkeiten und Grenzen der Behandlung informiert und um Unterstützung bei dieser wichtigen gesellschaftlichen Aufgabe wirbt. Hierzu kooperiert das Institut mit den Mitgliedern anderer Institutionen und Gesellschaften, darunter auch Universitäten, die sich mit Diskursfeldern der Behandlungsforschung beschäftigen.

Zur Erreichung seiner Ziele entfaltet das Institut Tätigkeiten mit folgenden Schwerpunkten:

 

 

Fortbildungen

Zielgruppen der Seminare sind alle im Straf- und Maßregelvollzug Beschäftigten, deren praktisches Tätigkeitsfeld der Umgang mit rückfallgefährdeten Inhaftierten oder Untergebrachten ist, sowie MitarbeiterInnen von Bewährungshilfe und anderen Nachsorgeeinrichtungen.

Seminare finden unter der Gesamtverantwortung qualifizierter Referenten statt. Soweit Seminare von approbierten psychologischen Psychotherapeuten geleitet werden, werden die Seminare bei der jeweils zuständigen Psychotherapeutenkammer oder Ärztekammer akkreditiert.

Das Institut stellt sicher, dass die organisatorischen und sächlichen Voraussetzungen vorliegen, um eine den Zweck erfüllende Fortbildung zu ermöglichen.

 
 

Forschung

Das "Institut zur Förderung von Tätertherapie und Rückfallprävention e.V." (IFTR) betrachtet die Förderung der Forschung von Prognostik und Effektivität unterschiedlicher Behandlungs- sowie Beratungsansätze im Straf- und Maßregelvollzug sowie verschiedener ambulanter Einrichtungen als eine zentrale und wichtige Aufgabe.

Die Unterstützung entsprechender Vorhaben, die Information sowie Aufbereitung über neue Ergebnisse der Forschung aus diesem Bereich, sowie eigene Forschungsvorhaben des Instituts gehören zu den Aufgaben und Zielen des Insitituts IFTR e.V..

 
 
 

 
BPS-IFTR-Fortbildung
 

Das Behandlungsprogramm

für Sexualstraftäter (BPS-R)


Ein Schwerpunkt der Fortbildungsangebote des Instituts sind Seminare zur Einübung eines Behandlungsprogramms für Sexualstraftäter (BPS-R).

Das BPS-R berücksichtigt die internationalen Erfahrungen und Forschungsergebnisse in der Behandlung von Sexualstraftätern mit kognitiv-behavioralen Methoden. Es ist sowohl als Baustein in einem therapeutischen Gesamtkonzept als auch als alleinige Behandlungsmaßnahme einsetzbar. Das BPS wird seit mehr als 15 Jahren in sozialtherapeutischen Einrichtungen, im übrigen Strafvollzug, im Maßregelvollzug und zunehmend auch in der ambulanten Nachsorge angewandt. In Deutschland arbeiten inzwischen mehr als 50 Einrichtungen mit diesem Programm. Damit ist das BPS das in Deutschland am häufigsten vertretende Sexualstraftäterprogramm in sozialtherapeutischen Einrichtungen auf kognitiv-behavioraler Grundlage.

Darüber hinaus wird erstmalig ein praxiserprobter deutschsprachiger kognitiv-behavioraler Behandlungsansatz für lern- und intelligenzgeminderte Sexualstraftäter in einem ergänzenden Manual angeboten.

Ziel der Fortbildungsreihe ist es, die Teilnehmer zu befähigen, das BPS-R selbständig anzuwenden.

 

 
IFTR-Logo

Das Logo

Das Akronym „IFTR“ steht in einem Kreis als Symbol für eine ganzheitliche Sichtweise des Phänomens Kriminalität mit den Zielen Tätertherapie und Opferschutz in ihren individuellen und gesellschaftlichen Aspekten. Ganzheitlich, integrativ soll auch die Wahl der therapeutischen Methoden und Professionen der an der Verwirklichung diese Ziele beteiligten Menschen sein. Der Kreis steht aber auch für das geschlossene System, in dem Tätertherapie meistens erfolgt und das den Täter aus der Gesellschaft ausschließt. Das „R“ verlässt dieses System, weil Rückfallprävention auf die Zeit nach der Unterbringung in der Institution vorbereiten muss und nicht ohne die Unterstützung der Menschen außerhalb des geschlossenen Systems auskommen kann.

 

Vereinssatzung

Die Satzung des Vereins ist als Download verfügbar.

 

Antrag auf Mitgliedschaft

Das Institut zur Förderung von Tätertherapie und Rückfallprävention ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Osnabrück eingetragen (VR 201530) und als gemeinnütziger Verein anerkannt.

Der Jahresbeitrag für Mitglieder des Vereins beträgt 15,- €.

Die Mitglieder werden auf der Homepage des IFTR über Fortbildungsangebote und Forschungsergebnisse informiert, erhalten Veröffentlichungen zum Download sowie die Möglichkeit zum Informations- und Erfahrungsaustausch im Internet.

 
 

Kontaktieren Sie uns